Wasserentnahmen aus den Gewässern Kanzelbach, Losgraben, Rombach, Mantelbach und Mühlgraben sind derzeit verboten
Besonders in den Gemeinden Schriesheim, Dossenheim und Ladenburg setzt die derzeitige Wetterlage auch in diesem Jahr den Bächen wieder massiv zu. Mit dem Niedrigwasser und dem temperaturbedingten Sauerstoffmangel stellt sich für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssituation ein. Besonders stark betroffen sind der Kanzelbach, der Losgraben, der Rombach, der Mantelbach und der Mühlgraben.
Nach den aktuellen Wettervorhersagen wird diese Trockenheit noch weiter andauern. Das bedeutet, dass der Gemeingebrauch an den Gewässern in den oben genannten Gemeinden, also die erlaubnisfreie Wasserentnahme, derzeit verboten ist, denn grundsätzlich darf Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen nur entnommen werden, so lange die Entnahme dem Gewässer nicht schadet.
Das Landratsamt möchte noch einmal deutlich machen, wie die geltende Rechtslage in diesen Niedrigwasserzeiten aussieht:
- Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt weiter möglich. Ein Anstauen von kleinen Wasserläufen ist jedoch untersagt. Die Entnahme mit Pumpen überschreitet den Gemeingebrauch und ist ebenfalls nicht zulässig. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für die Land- und Forstwirtschaft.
- Für Inhaber einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis gelten zunächst die Bestimmungen der jeweiligen Erlaubnis. Wenn die Erlaubnis Regelungen zur Einstellung der Entnahme auf Grund von Niedrigwasser enthält, sind diese zu beachten. Sollten die Erlaubnisse keine Regelungen zum Thema Niedrigwasser enthalten, ruft das Landratsamt dazu auf, von der Erlaubnis nicht oder kaum Gebrauch zu machen. In Einzelfällen können wir auch Erlaubnisse mit einer entsprechenden Auflage ergänzen.
Diese einschränkenden Reglungen gelten solange bis sich nach Ende der anhaltenden Trockenperiode die Situation in den Gewässern mit steigenden Wasserständen deutlich entspannt.
Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises weist darauf hin, dass eine unberechtigte Wasserentnahme eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist für alle Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner zur Abklärung der Frage, ob und wie weit noch (oder wieder) eine Gewässerbenutzung möglich ist. Besonders Fragen rund um die Wasserstände und Wasserentnahme aus den Gewässern im Landkreis beantwortet das Wasserrechtsamt per E-Mail oder unter der Telefonnummer 06221 522-1725.