Meldung

Antrag für Vereinsförderung ist online


Ab sofort können örtliche Vereine, die gemeinnützig anerkannt sind und ab 2024 eine jährliche Förderung von der Stadt Ladenburg erhalten wollen, über die Homepage der Stadt Ladenburg einen Antrag für die Aufnahme in die Liste der förderfähigen Vereine stellen. Der Antrag ist für das Förderjahr 2024 zwingend bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Spätere Anträge können für das Jahr 2024 nicht mehr berücksichtigt werden. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2023. Nach der Aufnahme erfolgt die Aufforderung zur Beantragung der Förderung gemäß der Vereinsförderrichtlinie.

Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme in die Liste der förderfähigen Vereine sind:

  • Eintragung im Vereinsregister Mannheim als e.V. seit mindestens 3 Jahren
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit und der Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • Vereinssitz und Betätigungsfeld ist Ladenburg
  • mindestens 25 Mitglieder müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit Hauptwohnsitz in Ladenburg gemeldet sein
  • es müssen angemessene Mitgliedsbeiträge erhoben werden
  • die Angebote des Vereins müssen allen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Ladenburg offenstehen

Nicht gefördert werden Berufs- und Interessenverbände, politische Initiativen, Parteien, Fördervereine, Vereinigungen mit kommerziellen Zielen in Abgrenzung zur Gemeinnützigkeit sowie Vereine, deren Dienstleistungen Dritten in Rechnung gestellt werden können oder deren Vereinszweck auf eine Unterstützung von Dritten außerhalb Ladenburgs zielt.

Hintergrund:

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 19. Juli 2023, die Einführung einer Vereinsförderrichtlinie einstimmig beschlossen.

Die Stadt Ladenburg hat in einem zweijährigen intensiven Dialog mit den Vereinen eine Weiterentwicklung der bisherigen, weitestgehend informellen Vereinsförderung erarbeitet. Die neue Vereinsförderrichtlinie bietet allen Vereinen, insbesondere auch aus den Bereichen Kultur oder Soziales, einen gleichberechtigten Zugang zu einer Förderung. Die Förderrichtlinie entstand auf der Grundlage von bereits praxiserprobten Förderrichtlinien aus anderen Städten und Gemeinden.

Ab Januar 2024 erhält jeder Verein, der die Voraussetzungen erfüllt, eine jährliche Basisförderung pro Mitglied von 6 Euro sowie eine zusätzliche Förderung pro Mitglied unter 19 Jahren von 12 Euro. Weitere anlassbezogene Fördertatbestände können ebenfalls beantragt werden.