Photovoltaik in der Altstadt
Seit vielen Jahren ist Photovoltaik in der Altstadt ein Spannungsfeld, über das der Gemeinderat in den letzten zwei Jahren intensiv diskutiert hat. Mit seiner Beschlussfassung in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 22. November 2023 hat der Rat nun einen Kompromiss auf den Weg gebracht: Mit der vorgeschlagenen Änderung der Altstadtsatzung sollen Solaranlagen und Wärmepumpen in vom öffentlichen Raum nicht einsehbaren Flächen grundsätzlich möglich sein. Es gilt aber weiterhin der Einzelfall und die Pflicht zur Beantragung.
„Ich denke mit der Anpassung der Altstadtsatzung haben wir den Spagat zwischen dem Wunsch nach einem Ausbau erneuerbaren Energien und einem Bildschutz unserer Altstadt erreicht. Zugleich entscheidet auch weiterhin der Gemeinderat über die Genehmigung im Einzelfall,“ bewertet Bürgermeister Stefan Schmutz die Änderung.
Ohne eine Anpassung war damit zu rechnen, dass der Rhein-Neckar-Kreis als zuständige Baurechtsbehörde, die Vorgaben der Altstadtsatzung nicht länger berücksichtigt hätte, da der vollständige Ausschluss gegen die Neuerungen Landesbauordnung verstößt.
Um in der Konsequenz eine ungesteuerte Installation von Solaranlagen im gesamten Bereich der Altstadtsatzung zu verhindern, hat die Verwaltung zum Schutz des Ortsbildes vorgeschlagen, analog zur bisherigen Ausnahme für die Installation von Solarthermie, Photovoltaikanlagen ausschließlich im vom öffentlichen Raum nicht einsehbaren Bereich zu gestatten.
Die Satzung wird nun im Rahmen eines Beteiligungsverfahren von Trägern öffentlicher Belange kommentiert und im Anschluss vom Gemeinderat erneut beraten und beschlossen.