Ab sofort können Baugenehmigungen vollständig digital beantragt und bearbeitet werden
Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises bietet Bauherren ab dem 1. November 2024 die Möglichkeit, Baugenehmigungen digital zu beantragen. Für die digitale Antragstellung nutzt das Baurechtsamt die Plattform des Landes Baden-Württemberg, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Über das Virtuelle Bauamt können sämtliche Genehmigungsverfahren sowie entsprechende Verlängerungen, Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen sowie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragt werden. Zudem können der Baubeginn angezeigt und Ausnahmen von Veränderungssperren beantragt werden.
„Durch die digitale Bearbeitung fallen Postlaufzeiten weg und es kann parallel an den Verfahren gearbeitet werden. Das spart Zeit und vereinfacht das Verfahren“, erklärt Dr. Christopher Leo, Dezernent für Umwelt und Technik im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Die Bauherren können Anträge selbst, über bevollmächtigte Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten) oder in Zusammenarbeit mit den Entwurfsverfassern stellen. Um einen Antrag stellen zu können, ist eine eindeutige Identifikation erforderlich, die über eine BundID oder ein Elster-Unternehmenskonto erfolgt. Neben der Antragstellung erfolgt auch die Kommunikation mit den Einreichenden, den Städten und Gemeinden sowie sonstigen externen Beteiligten über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Nach dem Abschluss des Verfahrens wird die Baugenehmigung digital über das Virtuelle Bauamt zugestellt.
Auch die interne Bearbeitung und Archivierung der Baugenehmigungsverfahren erfolgt zukünftig ausschließlich digital. Zudem wurde die Beteiligung der Fachbehörden des Rhein-Neckar-Kreises digitalisiert, so dass spätestens ab dem 1. Januar 2025 alle neuen Baugenehmigungsverfahren komplett papierlos ablaufen werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Rhein-Neckar-Kreises.