Meldung

Grundsteuerbescheid 2025 kommt


Im Januar wird Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern der Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 zugestellt. Dieser basiert erstmals auf den Regelungen des neuen Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG), das die Berechnungsmethode der Grundsteuer als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts grundlegend verändert.

Im Zuge dessen hat der Gemeinderat der Stadt Ladenburg am 23. Oktober 2024 in öffentlicher Sitzung die Hebesätze für die Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 angepasst. Der Wert wurde von 340 auf 153 Prozent gesenkt. Die entsprechende Hebesatzsatzung wurde im Anschluss auf der Webseite der Stadtverwaltung veröffentlicht und bekannt gegeben.

Die Stadt Ladenburg weist darauf hin, dass bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid das Finanzamt Weinheim zuständig ist. Die Stadt Ladenburg ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid automatisch geändert. Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts waren die Grundstücksfläche und der jeweilige, vom unabhängigen Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis zum 1. Januar 2022 festgestellte Bodenrichtwert maßgeblich.

Bei Fragen zum Hebesatz, Zahlungsmodalitäten oder der konkret festgesetzten Grundsteuer steht Frau Katarina Stumpf (Tel: 06203 70126, E-Mail), Mitarbeiterin der Finanzverwaltung, gerne zur Verfügung. Sofern die gesamte Jahresgrundsteuer am 1. Juli bezahlt wurde, wird diese Jahreszahlung für die neue Grundsteuer übernommen. Änderungswünsche nimmt Frau Stumpf ebenfalls entgegen. Weitere Hinweise zur Grundsteuer hat die Stadt Ladenburg auf ihrer Webseite bereitgestellt.

Hintergrund:

Unverändert wird die Höhe der Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Die Berechnung ist in der folgenden Grafik veranschaulicht.

Berechnung Grundsteuer Baden-Württemberg 2025