Altstadt- und Umgebungssatzung

Die Erhaltungsregelung des Denkmalschutzes bei Gesamtanlagen wird häufig von den Kommunen durch sogenannte Altstadtsatzungen gestützt. Sie beruhen auf örtlichem Baurecht. Die Einhaltung der Satzung wird von der Technischen Verwaltung der Stadt Ladenburg und dem Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises überwacht.

Die Altstadtsatzung ist eine Gestaltungssatzung und hat die Aufgabe, jedwede bauliche Maßnahme in gestalterischer Abstimmung auf das historische Stadtbild zu regeln.

Außerdem soll bei Sanierungen - unter Anwendung satzungskonformer Materialien und Techniken - die Eigenart der einzelnen Gebäude bewahrt bzw. wiederhergestellt werden.

Die Satzung gilt für Maßnahmen an bestehenden Gebäuden wie für Neubauten gleichermaßen.

Die Umgebungssatzung ist eine Ergänzung zur Altstadtsatzung. Mit ihrem Geltungsbereich umrahmt sie gleichsam als Pufferzone die Altstadt. Dabei werden vorrangig zwei Anliegen verfolgt:

Die substantielle und maßstäbliche Erhaltung der historisch gewachsenen Umgebung der Altstadt und die Vermeidung visueller Beeinträchtigungen der Altstadtsilhouette.