Vor dem Grundstückskauf ist ein Blick in den Bebauungsplan Pflicht. Doch warum? Was ist im Bebauungsplan – auch B-Plan genannt – geregelt und wie liest man ihn richtig?
Grundsätzlich regelt der Bebauungsplan, was Sie wo bauen dürfen, also die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung einer von Bebauung frei zu haltenden Fläche. Erstellt wird der B-Plan von der jeweiligen Gemeinde. Bebauungspläne sind Satzungen und damit örtliche Gesetze, an die Bauherren sich halten müssen.
Für die meisten Flächen in Ladenburg gibt es einen Bebauungsplan, der Informationen darüber gibt, wie und was gebaut werden darf. Entscheidend ist, für welchen Zweck gebaut wird – ob zum Wohnen oder zur gewerblichen Nutzung –, welche Fläche die Gebäude einnehmen sollen und welche Bauweise gewählt wird.
Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Gemeinderat beschlossen und setzt sich aus mehreren Elementen zusammen: der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, einer Begründung und ggfs. ergänzenden Gutachten. Die Regelungen des Bebauungsplanes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
In manchen Bereichen liegen – historisch gewachsen – mehrere Planschichten übereinander. In der Regel ist der jüngste Bebauungsplan verbindlich. Bitte beachten Sie, dass der jeweilige Bebauungsplan durch weitere Bebauungspläne ergänzt sein kann, die dann zusätzlich anzuwenden sind.
Luftbilder, Liegenschaftskarten sowie die Bebauungspläne der Stadt Ladenburg sind im geografischen Informationssystem der Stadt Ladenburg als Bürger-GIS verfügbar.