Bodenrichtwerte

Allgemeine Informationen zu den Bodenrichtwerten und deren Beauskunftung

Grundstückseigentümer sind aufgrund einer veränderten Berechung der Grundsteuer gehalten, ihre Grundsteuererklärung online über das ELSTER-Portal oder in Härtefällen auch in Papierform bis 31. januar 2023 abzugeben.

Die hierfür benötigten Bodenrichtwerte stehen seit dem 01.07.2022 zur Verfügung. Auf der Internetseite www.gutachterausschuesse-bw.de finden Sie neben dem aktuellen Bodenrichtwert auch allgemeine Informationen zum Grundstück, wie Flurstücksnummer und -größe.

Sollten Bürgerinnen und Bürger über keinen Computer oder Internetzugang verfügen, können sie sich hilfwesie an die Stadtverwaltung wenden. Darüber hinaus steht für Fragen auf der Internetseite des Gutachterausschusses www.gaa-nrnk.de auch ein Online-Formular zur Verfügung. Das Finanzamt stellt auf seiner Webseite www.grundsteuer-bw.de weitere über die Bodenrichtwerte hinausgehende Informationen bereit.

Der Abruf und Ausdruck der Richtwertinformation bedarf nur weniger Schritte:

  • Aufruf von BORIS-BW unter folgendem Link www.gutachterausschuesse-bw.de und Auswahl des          Grundsteuerportals
  • Eingabe der Anschrift oder der Flurstücksnummer mit Gemarkung.
  • In der Auswahl das richtige Flurstück bzw. die richtige Adresse anklicken.
  • Es erscheint folgende Darstellung in der das Drucker-Symbol anzuklicken ist.
  • Es erscheint folgende Darstellung in der die Schaltfläche „pdf-Ausdruck erstellen“ anzuklicken ist.
  • Zuletzt muss das erstellte pdf-Dokument nur noch geöffnet und an den Drucker gesendet werden.

Kontakt

Stadt Weinheim

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Obertorstraße 9
69469 Weinheim