Lärmaktionsplan

Die Stadt Ladenburg ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und nach den Vorschriften der §§  47a bis 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem Lärmproblem und Lärmauswirkungen geregelt und reduzierende Maßnahmen beschrieben werden.

Der Fortschreibungsentwurf des Lärmaktionsplans wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 20.03.2024 beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Behörden sowie mit der öffentlichen Auslegung beauftragt. Diese fand statt in der Zeit von 21.03.2024 bis einschließlich 18.04.2024. Der Lärmaktionsplan wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 26.06.2024 beschlossen.

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