Zurück Schritt 3 von 3 Flächennutzungsplan einsehen Vorab informieren: Allgemeine Informationen Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar. Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen. Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan. Voraussetzungen keine Erforderliche Unterlagen keine Verfahrensablauf Sie können über die Homepage der Stadt Ladenburg beim Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Frist/Dauer keine Kosten/Leistung Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Rechtsgrundlage Baugesetzbuch (BauGB) § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet Rechtsbehelf keine Sonstiges keine Zugehörigkeit zu Stadtplanung, Tiefbau und Umwelt