Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Vorab informieren:
Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.
Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.
Sie
- müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
- benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und
- dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.
Die Begleitperson
- muss namentlich benannt sein,
- muss über 30 Jahre alt sein,
- muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:
- Personalien und Unterschrift
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)
Sie müssen das Begleitete Fahren ab 17 Jahren schriftlich im Bürgerbüro beantragen. Von dort wird der Antrag an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Weinheim weitergeleitet. Zusätzlich müssen Sie den „Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17“ ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene „Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17“.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.
- für das Ablegen der Prüfungen:
- Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag
- Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag
- für den Umtausch der Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein:
- innerhalb von drei Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag
Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:
- für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung: EUR 7,70
- für die Überprüfung einer Begleitperson: EUR 1,50 - 10,00
- für die Auskunft über eine Begleitperson im Fahreignungsregister: EUR 3,30
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der Führerscheinstelle am Wohnort.
keine
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen