Ihr Gewerbe müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form im Rathaus ummelden.
Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe-Ummeldung (GewA2)". Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie beim Rathaus per Post, als Scan per E-Mail oder persönlich einreichen. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Wenn Sie das Gewerbe nicht selbst ummelden oder die gesetzliche Vertretung es nicht selbst ummeldet, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Sie erhalten die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung nach Klärung eventueller Rückfragen per Post zugeschickt. Melden Sie Ihr Gewerbe persönlich um, bekommen Sie die Bestätigung direkt bei der Ummeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Hinweis: Ist eine Erlaubnis für die Ausübung des Gewerbes erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die Anmeldung nicht erfolgen bzw. die Fortsetzung des Betriebes untersagt werden.