Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung
eines Gewerbes,
einer Zweigniederlassung oder
einer Zweigstelle.
Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.
Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.
Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören
der Name,
der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung),
die betriebliche Anschrift und
die angezeigte Tätigkeit.
Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.
Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie
Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.
Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.
bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie
Schuldtitel,
Vertragskopien oder
Rechnungen
Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos im Rathaus beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.: