Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Weitere Sperrvermerke können erteilt werden für:
Parteien und Wählergruppen
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (bis zum 17. Lebensjahr)
Adressbücher und ähnliche Nachschlagewerke
öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Sie können Ihren Widerspruch vor Ort, schriftlich oder elektronisch einlegen. Hierfür steht ein Formular zum Download bereit.
Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
Ihr Widerspruch ist rechtzeitig einzureichen, beispielsweise in der Regel einen Monat vor dem jeweiligen Alters- oder Ehejubiläum oder sechs Monate vor einer Wahl.