Geldspenden
Für eine Geldspende nutzen Sie bitte den Überweisungsweg. Dies kann auf folgende Bankverbindungen der Stadt Ladenburg überwiesen werden:
- Sparkasse Rhein Neckar Nord,
IBAN: DE09 6705 0505 0066 0001 92, BIC: MANSDE66XXX
- Volksbank Kurpfalz eG,
IBAN: DE85 6709 2300 0033 3787 00, BIC: GENODE61WNM
Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Spende + ergänzende Angaben zum Förderzweck / die jeweilige begünstigte Abteilung der Stadt Ladenburg“ an.
Sachspenden
Sachspenden sind (gebrauchte oder neuwertige) Wirtschaftsgüter, die die Stadt Ladenburg von Ihnen erhält. Im steuerrechtlichen Sinne ist grundsätzlich der gemeine Wert der gespendeten Wirtschaftsgüter – also der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes zu erzielen wäre – anzusetzen.
Für die Wertermittlung geben Sie als Spender/in bitte ergänzende schriftliche Informationen zu Alter, Zustand, Kaufpreis usw. bei der Übergabe der Sachspende an.
Zuwendungsbestätigung / Spendenbescheinigung
Spendenbescheinigungen können erst nach Beschlussfassung des Gemeinderats ausgestellt werden. Aufgrund dieser Regelung kann sich die Ausstellung von Spendenbescheinigungen verzögern.
Gemäß § 50 EStDV Zuwendungsbestätigung erstellt die Stadt Ladenburg eine Spendenbescheinigung aus für Zuwendungen, die 300 Euro übersteigen.
Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt.
Veröffentlichung
Gerne möchte die Stadt Ladenburg die Namen der Spender sowie die Art und/oder den Wert und Verwendungszweck der Spende auf der Homepage der Stadt Ladenburg, bzw. im Bürgerinfoportal veröffentlichen.
Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten unterliegt dem Schutz der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
Daher benötigen wir gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO Ihre freiwillige und jederzeit widerrufbare Einwilligung zwecks Veröffentlichung Ihrer personenbezogenen Daten.
Ohne schriftliche Einwilligungserklärung kann Ihre Spende mangels Rechtsgrundlage leider nicht veröffentlicht werden. Nähere Informationen und eine entsprechende Einwilligungserklärung finden Sie hier: Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung
Die Veröffentlichung von Spenden juristischer Personen (z.B. Aktiengesellschaften oder Vereine) unterliegt nicht der DSGVO und bedarf daher keiner gesonderten Einwilligungserklärung.