Vereinsförderung – Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

Ab Januar 2024 erhält jeder Verein, der die Voraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie erfüllt, eine jährliche Basisförderung pro Mitglied von 6 Euro sowie eine zusätzliche Förderung pro Mitglied unter 19 Jahren von 12 Euro.

Um eine Förderung zu erhalten, können Vereine, die noch nicht vom Gemeinderat bestätigt wurden, jeweils bis zum 1. Oktober bei der Stadt Ladenburg einen Online-Antrag für das Folgejahr stellen. Nähere Informationen gibt es hier.

Die Stadt Ladenburg hat in einem zweijährigen intensiven Dialog mit den Vereinen eine Weiterentwicklung der bisherigen, weitestgehend informellen Vereinsförderung erarbeitet. Diese bietet nun allen Vereinen, insbesondere auch aus den Bereichen Kultur oder Soziales, einen gleichberechtigten Zugang zu einer Förderung. Die Förderrichtlinie entstand auf der Grundlage von bereits praxiserprobten Förderrichtlinien aus anderen Städten und Gemeinden. Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 19. Juli 2023, die Einführung einer Vereinsförderrichtlinie einstimmig beschlossen.

„Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit Vereinsvertreterinnen und –vertretern eine Vereinsförderrichtlinie erarbeitet haben, die ab Januar 2024 systematisch und nachhaltig das bürgerschaftliche Engagement stärkt und für alle transparent und nachvollziehbar ist“, so Bürgermeister Stefan Schmutz.

Darüber hinaus regelt die neue Richtlinie auch die Förderung im Falle von Vereinsfusionen oder die Förderung durch Kostenbeteiligung an Kooperationen bzw. Investitionen. Auch unverschuldet in Not geratene Vereine können eine finanzielle Hilfe erhalten.